Wie ist die Behandlung für diese Krankheit?
Es gibt keine spezielle Behandlung bei dieser Krankheit. Die Behandlung ist ähnlich der Behandlungen von chronischem Nierenversagen aufgrund anderer Ursachen. Die Behandlung beinhaltet eingeschränkte Protein reduzierte Diät (jedoch unter Verwendung eines biologisch hochwertigen Proteins), diätgemäße Phosphor-Beschränkung, immer verfügbares frisches Wasser, Gebrauch von Phosphatbindern und falls notwendig die Behandlung von Anämie. Es muß noch viel mehr Arbeit in die Polyzystische Nierenerkrankung der Katzen investiert werden, um die zugrundliegenden Ursachen zu verstehen und wirksame Behandlungsmethoden zu finden.
Wie bringt ein Züchter PKD aus seiner Zucht?
PKD ist das Ergebnis eines "autosomal dominanten" Gens und es ist daher relativ einfach aufzuspüren und auszuschließen. Alle zur Zucht verwendeten Katzen sollten mit Ultraschall untersucht werden um vorhandene Nierenzysten zu erkennen. Es dauert nur einige Minuten mit keiner oder einer kleinen Narkose. Wenn ein positives Ergebnis vorliegt und es möglich ist, dann lassen Sie die Elterntiere testen. Der einfachste Weg diese Krankheit auszuschließen, ist die positiven Tiere zu kastrieren. Wenn ein Zuchttier besonders wertvoll ist, dann ist es möglich PKD-negative Kitten zu bekommen, WENN das eine Elternteil PKD-negativ ist und WENN das positive Elternteil heterozygous ist. (Ist das positive Elternteil homozygous werden NUR positive Jungtiere fallen!!) Wenn die Kitten alt genug sind kann man Sie auf PKD testen lassen. Auf diesem Weg kann man sich seine Blutlinie erhalten und das betreffende positive Elternteil kastrieren. Es ist wahrscheinlich das viel mehr Perser von PKD betroffen sind als zur Zeit diagnostiziert wird. Mit mehr Studien und veröffentlichten Information über diese Krankheit können Züchter und Tierärzte daran arbeiten PKD-freie Zuchtprogramme zu erstellen. Auf diese Weise kann dieses genetische Gesundheitsproblem ausgeschlossen werden.
Reprinted with permission, Cat Fanciers' Almanac, Volume 14, Number 10, February 1998
Dies ist eine Zusammenfassung welche vom CFA in Zusammenarbeit mit Herrn Dr. Biller entstanden ist und die wir mit der freundlichen Genehmigung von beiden übersetzen durften. Auf diesem Weg nochmals herzlichen Dank!
Wie Sie sicherlich gemerkt haben, ist eine Teil des letzten Abschnittes in hellgrau gedruckt. Nach dem neuen Tierschutzgesetz ist es gesetzlich verboten mit PKD positiven Tieren zu züchten, da dies unter den Qualzucht-Paragraphen fällt. Ab dem 01.01.99 werden zu diesem Gesetz noch verschiedene Nachträge in Kraft treten. Nachfolgenden haben wir einen kleinen Auszug aus dem neuen Gesetz (für Übertragungsfehler und sonstige Fehler ünernehmen wir kein Haftung).
Kleiner Auszug aus dem Tierschutzgesetz In der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Mai 1998 (BGBI.I. S.1094)
§ 1 Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
§ 11b 1) Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch bio- oder gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn damit gerechnet werden muß, daß bei der Nachzucht, den bio- oder gentechnisch veränderten Tieren selbst oder deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten.
(2) Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch bio- oder gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn damit gerechnet werden muß, daß bei den Nachkommen
- a) mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen oder mit Leiden verbundene erblich bedingte Aggressionssteigerungen auftreten oder
- b) jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
- c) deren Haltung nur unter Bedingungen möglich ist, die bei ihnen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führen.
- (3) Die zuständige Behörde kann das Unfruchtbarmachen von Wirbeltieren anordnen, wenn damit gerechnet werden muß, daß deren Nachkommen Störungen oder Veränderungen im Sinne des Absatzes 1 oder 2 zeigen.
(4) Die Absätze 1, 2 und 3 gelten nicht für durch Züchtung oder bio- oder gentechnische Maßnahmen veränderte Wirbeltiere, die für wissenschaftliche Zwecke notwendig sind.
(5) Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, die erblich bedingten Veränderungen, Verhaltensstörungen und Aggressionssteigerungen nach den Absätzen 1 und 2 näher zu bestimmen und dabei insbesondere bestimmte Zuchtformen und Rassemerkmale zu verbieten oder zu beschränken.
Das dieses genetische Problem sicherlich nicht nur bei Persern und Exotics vorhanden ist zeigen die Testergebnisse von anderen Katzenrassen. Herr Dr. Biller hat jetzt bekanntgegeben, daß er zur Zeit mit den Studien von anderen Katzenrassen beginnt. Gewissenhafte Züchter sollten aber vielleicht auch schon jetzt Ihre Zuchttiere testen lassen.
Diese Seite wurde erstellt von Anschi Höfler Dream of Glory Persians
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